Manche unserer Vereinsmitglieder erwarten - imho zu Recht - die Würdigung ihrer Verdienste für unseren Verein auf unserer Vereins-Homepage.
Allerdings kann dies aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung 2018 zukünftig nur mit ihrer expliziten Zustimmung erfolgen!!
Berichterstatter müssen sich zukünftig die Zustimmung des zu Ehrenden für die Veröffentlichung einfordern!
Wie weit dies auf bereits Verstorbene zutrifft ist leider von der aktuellen Gesetzlage unklar...