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Änderungen im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildungen

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Wichtige Mitteilung des DOSB in Zusammenhang mit der Umstellung der UE bei der Erste-Hilfe-Ausbildung

 

 

Mit Mail vom 30.01.2015 haben wir Sie darüber informiert, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) am 28.01.2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht hat. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab 01.04.2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten geben wird.

Für die DOSB-Lizenzausbildungen ist entsprechend zu verfahren:

"Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter - C, Trainerin/Trainer - C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer "Erste-Hilfe Grundausbildung" gemäß den "Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus-und Fortbildung in Erster Hilfe" der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf."

Somit werden ab 01.04.2015 Ausbildungen von 9 Lerneinheiten im Rahmen der "Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe" der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch
neu geregelt.

!!! Wir möchten unsere Mitgliedsorganisationen darauf hinweisen, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt !!!

Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihre Untergliederungen weiter, sofern Sie die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen an diese delegieren.

Mit sportlichen Grüßen

Florian Kuiper

Referent Vereins- und Verbandsmanagement

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im BLSV