Das Beste im Norden (?!; Slogan NDR) kommt tatsächlich immer noch aus dem Norden - vor allem wenn es um Urteile zur Internet-Gerichtsbarkeit geht.
Das LG Hamburg hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 18.11.2016 mal wieder Maßstäbe für ein Internet-Entwicklungsland gesetzt: Siehe Berichte dazu bei Spiegel Online und Heise.de. (wie üblich bei wirklich wichtigen Sachen hat es fast einen ganzen Monat gedauert bis man/das Internet dies bemerkt hat ...)
Kurz: Links auf eine Seite, die Urheberverletzungen in irgendeiner Weise begeht: die Seite, die verlinkt kann von spezialisierten Anwälten geschäftsgünstig abgemahnt werden!!
Da wir nicht kommerziell sind haben wir derzeit hoffentlich nichts zu befürchten - bis zum nächsten Urteil aus Hamburg...