Die am 29.5. von Staatsministerin Melanie Huml vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene und am 30.5.2020 in Kraft getretene
Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig: 30.5. - 14.6.2020)
erlaubt unter Einschränkungen ab 8.6. die Wiederaufnahme eines Sportbetriebs in Bayern.
Eine Arbeitsgruppe im Bayerischen Schachbund hat daraufhin ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, welches eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Schach trotz dieser Notstands-Einschränkungen aufgrund §9 der 5. BayIfSMV ermöglichen könnte:
- 20200607-BSB-Corona-Trainingsbetrieb
- Anlage 2-Rahmenhygienekonzept
- Anlage 3-BLSV-Hygieneschutzkonzept
Siehe auch DSB: Erste Vereine öffnen ihre Spiellokale wieder